Fischschonbezirk Elbe
In Abstimmung mit der Fischereibehörde wurde unter den gegenwärtig bestehenden Gegebenheiten nach Abschluss der Laichperiode der Elblachse nochmal die Ausdehnung des bestehenden Fischschongebietes im Bereich der Lachsbachmündung überarbeitet und angepasst. Dies betrifft insbesondere den Eingangsbereich zum „Hafen Prossen“, dessen Hafengebiet und das entsprechende rechtsseitige Elbufer ab sofort wie folgt beangelt werden kann:
Die zukünftige Kontrolle zur Einhaltung des Fischschongebietes bei Ausübung der Angelfischerei durch Berechtigte (WSP/VGA/SFA) im Bereich „Hafen Prossen“ wird auf dieser Grundlage vollzogen.